Gibt es eine Testpflicht zum Besuch der Unterrichte?

Welche Testmöglichkeiten gibt es für den Besuch bei uns:
  • PCR-Test, darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuches vorgenommen worden sein. Bei diesen Tests wird die Probe an ein Labor geschickt, das Ergebnis bekommt man 1-2 Tage später.
  • Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“), diese müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuches vorgenommen worden sein. Bei diesen Tests erhält man das Ergebnis innerhalb von 15 - 30 Minuten.
  • Gemäß §4 der 13. BayIfSMV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.
    • Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
    • Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Aus organisatorischen, personellen und vor allem räumlichen Gründen können wir vor Ort keine Selbsttestmöglichkeit anbieten.